Füllen Sie das Formular mit allen erforderlichen Feldern aus und senden Sie den Mitgliedsantrag ab. Nach der Genehmigung werden Sie per E-Mail mit Informationen zur Zahlung des Mitgliedsbeitrags und weiteren Anweisungen benachrichtigt.
Jagdbedingungen
Individuelle Jagd
Jagd vom 01.04. des laufenden Jagdjahres bis zum 31.03. des folgenden Jagdjahres
Jagd an 365 Tagen im Jahr, 0-24 Tage nach dem Jagdgesetz und anderen damit zusammenhängenden Vorschriften
Organisation des Jagdleiters
Organisation der Jagdaufsicht
Zusätzliche Dienstleistungen und Unterstützung bei der Jagd (Traktor, Verpflegung, Jagdrevier, Rettungshilfe usw.)
Schießen, bis die maximale Quote von der LGO eines bestimmten Jagdreviers erreicht ist
Das Wildbrett gehört demJadgmitglied des Vereins
einen gesicherten Ort für die Entsorgung von Wildabfällen,
einen gesicherten Ort für die Evakuierung (Zerwirken und Schälen) von Wild,
zur Verfügung gestellter Platz zur Desinfektion gegen ASP
Registrierung für die Jagd über eine spezielle mobile Anwendung
*Die Jagd erfolgt nach dem Jagdgesetz bis zur Erfüllung der Quote der LGO für ein bestimmtes Jagdrevier
Ablauf nach der Aufnahme:
Melden Sie dem Jagdleiter den Abchuss und jeden Fehlschuss
Fotografieren Sie das Wild am Ort der Jagd und melden Sie den genauen Ort des Schusses
Machen Sie ein Foto des Wildes so, dass Sie das Geschlecht und das Alter des Wildes erkennen können, und senden Sie es an den Jagdleiter auf WhatsApp oder Viber
Warten Sie auf die Ankunft des Jagdleiter, der das PPD-Formular ausdruckt und die Wildmarke bringt
Übergabe der Schwanz- und Fleischprobe an den Jagdleiter zur Untersuchung auf Trichinen (Wildschwein)
Verbot:
Verbot des Schießens von Sauen mit einem Bruttogewicht von mehr als 70 kg – der Abschuss einer Sau kann von Personen durchgeführt werden, die vom Präsidenten des Verbandes gemäß der Verordnung zur Verhütung der afrikanischen Schweinepest und der Ausführung der Quote der LGO autorisiert wurden
Verbot des Abschusses von Junghirschen (6 Ender und jünger) – der Abschuss von Junghirschen kann von Personen durchgeführt werden, die vom Präsidenten des Verbandes autorisiert sind
Verbot des Abschusses von Rehbock (Jahrling und 4-Ender) – Der Abschuss von Jungböcken kann von Personen durchgeführt werden, die vom Präsidenten des Verbandes autorisiert sind
Es ist verboten, mit allen Mitteln zu jagen, die gegen das Jagdgesetz und das Waffengesetz verstoßen.
Es ist strengstens verboten, einen Schalldämpfer in die Republik Kroatien mitzubringen und mit einem Schalldämpfer zu jagen – dies gilt für ausländische Staatsbürger, die einen Schalldämpfer in Übereinstimmung mit den Gesetzen ihres Landes besitzen
Jede Nichteinhaltung der Regeln und Bedingungen der Jagd und führt zum direkten Ausschluss des Mitglieds aus dem Jagdverband und zur Meldung an die zuständige Polizeidienststelle